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   VG Hamburg, 19.11.2020 - 2 E 4469/20   

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VG Hamburg, 19.11.2020 - 2 E 4469/20 (https://dejure.org/2020,37103)
VG Hamburg, Entscheidung vom 19.11.2020 - 2 E 4469/20 (https://dejure.org/2020,37103)
VG Hamburg, Entscheidung vom 19. November 2020 - 2 E 4469/20 (https://dejure.org/2020,37103)
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Kurzfassungen/Presse

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    Keine Betriebsduldung eines Hotels ohne die durch die Corona-Verordnung vorgegebenen ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.10.2020 - 3 R 205/20

    Beherbergungsverbot im Land Sachsen-Anhalt voraussichtlich nicht verhältnismäßig

    Auszug aus VG Hamburg, 19.11.2020 - 2 E 4469/20
    Die gerichtliche Prüfung beschränkt sich aufgrund dieses Beurteilungs- und Einschätzungsvorranges auf offensichtliche Verstöße (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 27.10.2020, 3 R 205/20, juris Rn. 24).

    Dabei ist der Verordnungsgeberin ein gerichtlich nur begrenzt überprüfbarer Einschätzungs- und Prognosespielraum zuzubilligen (vgl. OVG Magdeburg, Beschl v. 27.10.2020 3 R 205/20, juris Rn. 24).

    Dies gilt im vorliegenden Fall, weil die durch das Virus hervorgerufene Infektion in vielen Fällen eine schwere Lungenentzündung auslösen kann, die in nicht wenigen Fällen auch bei intensivmedizinischer Betreuung zum Tod führt (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 27.10.2020, 3 R 205/20, juris Rn. 25).

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus VG Hamburg, 19.11.2020 - 2 E 4469/20
    Dem Ermessen sind zudem durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Grenzen gesetzt (BVerwG, Urt. v. 22.3.2012, 3 C 16.11, juris Rn. 24; VGH München, Beschl. v. 13.8.2020, 20 CS 20.1821, juris Rn. 27).

    In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Infektionsschutzrecht der im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht geltende Grundsatz heranzuziehen ist, nach welchem an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.3.2012, 3 C 16.11, juris Rn. 32 m.w.N.).

  • BVerfG, 11.11.2020 - 1 BvR 2530/20

    Erfolgloser Eilantrag einer Kino- und Restaurantbetreiberin gegen Vorschiften der

    Auszug aus VG Hamburg, 19.11.2020 - 2 E 4469/20
    Insofern kann es nicht ausgeschlossen werden, dass sich auch in Hotels oder im Rahmen der dazugehörigen Gastronomieangebote Personen angesteckt haben und es weiter tun würden beim Unterlassen von Einschränkungen (zur vergleichbaren Lage in Gastronomiebetrieben: BVerfG, Beschl. v. 11.11.2020, 1 BvR 2530/20, juris Rn. 15).

    einhergehenden, nicht abschließend absehbaren Gefahren für Leib und Leben der Menschen rechtfertigbar (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.11.2020, 1 BvR 2530/20, juris Rn. 11).

  • VG Hamburg, 23.10.2020 - 7 E 4337/20

    Erfolgloser Eilantrag eines Beherbergungsunternehmens gegen Beschränkungen von

    Auszug aus VG Hamburg, 19.11.2020 - 2 E 4469/20
    Insofern ist auch ein etwaiges weiteres - von der Antragsgegnerin gegebenenfalls beabsichtigtes - Verständnis, wie es in den lediglich verwaltungsintern bleibenden Auslegungshinweisen der Antragsgegnerin (dort S. 43) zum Ausdruck kommen mag, unbeachtlich (im Ergebnis anders VG Hamburg, Beschl. v. 23.10.2020, 7 E 4337/20, juris Rn. 46).

    Dass sie dabei pauschal angenommen hat, geschäftliche Reisen seien anders als touristische notwendig, bzw. zumindest nicht von vornherein durch ein Beherbergungsverbot zu verhindern, erscheint nicht als offensichtlicher Verstoß gegen ihren Beurteilungsspielraum als Verordnungsgeberin (vgl. VG Hamburg, Beschl. v. 23.10.2020, 7 E 4337/20).

  • OVG Hamburg, 20.08.2020 - 5 Bs 114/20

    Verbot der Öffnung von Prostitutionsstätten in Zeiten der Corona-Pandemie

    Auszug aus VG Hamburg, 19.11.2020 - 2 E 4469/20
    Sich diesbezüglich für die maßgebliche Fassung im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG und einen aufgrund der Wesentlichkeit gegebenenfalls anzunehmenden Parlamentsvorbehalt ergebende Bedenken (vgl. dazu etwa Papier, DRiZ 2020, 180, 183) sind jedenfalls nicht geeignet, um einen Erfolg in der Hauptsache mit der erforderlichen weit überwiegenden Wahrscheinlichkeit annehmen zu können (vgl. zur Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht OVG Hamburg, Beschl. v. 20.8.2020, 5 Bs 114/20, juris Rn. 8; zuletzt OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11.11.2020, 11 S 111/20, juris Rn. 20 ff.; ebenso OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.11.2020, 13 MN 436/20 m.w.N.; anders VG Hamburg, Beschl. v. 10.11.2020, 13 E 4550/20, veröffentlicht auf der Website des Gerichts).

    Dabei kommt ihr in Ausgestaltung der zu treffenden Regelungen ein Entscheidungsspielraum zu (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 20.8.2020, 5 Bs 114/20, juris Rn. 12).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2020 - 1 S 925/20

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren betreffend die Untersagung des

    Auszug aus VG Hamburg, 19.11.2020 - 2 E 4469/20
    Dann muss aber bis zu einer Umstellung auf eine neue, nach Erlass geschaffene Ermächtigungsgrundlage die beim Erlass maßgebliche Ermächtigungsgrundlage beachtlich bleiben (so auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 9.4.2020, 1 S 925/20, juris Rn. 18).

    Diesbezüglich schließt sich die Kammer den überzeugenden Ausführungen des VGH Baden-Württemberg an (Beschl. v. 9.4.2020, 1 S 925/20, juris Rn. 17 ff.):.

  • OVG Hamburg, 20.05.2020 - 5 Bs 77/20

    Eilantrag gegen die Schließung von Fitness- und Sportstudios in zweiter Instanz

    Auszug aus VG Hamburg, 19.11.2020 - 2 E 4469/20
    Der zuletzt gestellte Antrag der Antragstellerin, die Antragsgegnerin einstweilig zu verpflichten, den Betrieb des durch § 16 Abs. 1 HmbSARS-CoV EindämmungsVO verbotenen Gewerbes seitens der Antragstellerin sanktionsfrei zu dulden, ist nach §§ 122 Abs. 1, 88 VwGO sachdienlich dahin auszulegen, die Antragsgegnerin einstweilig zu verpflichten, den Betrieb des Hotels der Antragstellerin ohne die durch § 16 Abs. 1 HmbSARS-CoV EindämmungsVO vorgegebenen Einschränkungen sanktionsfrei zu dulden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 20.5.2020, 5 Bs 77/20, juris Rn. 13 ff.).

    Dies setzt hohe Erfolgsaussichten, also eine weit überwiegende Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs in der Hauptsache, sowie schwere und unzumutbare, nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile im Falle des Abwartens in der Hauptsache voraus (OVG Hamburg, Beschl. v. 20.5.2020, 5 Bs 77/20, juris Rn. 17).

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus VG Hamburg, 19.11.2020 - 2 E 4469/20
    Die Erforderlichkeit setzt voraus, dass der Staat unter mehreren, zur Erreichung des Zweckes gleich gut geeigneten Mitteln dasjenige wählt, das die geschützte Rechtsposition am wenigsten beeinträchtigt (vgl. BVerfG, Urt. v. 14.7.1999, 1 BvR 2226/94, 1 BvR 2420/95 und 1 BvR 2437/95, juris Rn. 217).
  • BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 1.11

    Aufwandsteuer; Aufwand; zwangsläufiger Aufwand; Einkommensverwendung;

    Auszug aus VG Hamburg, 19.11.2020 - 2 E 4469/20
    Dieses Verständnis wird - soweit ersichtlich - auch in der juristischen Verwendung des Begriffs geteilt (vgl. zur Unterscheidung zwischen privat veranlassten und beruflich erforderlichen Übernachtungen bei der Besteuerung mittels einer Tourismusförderabgabe BVerwG, Urt. v. 11.7.2012, 9 CN 1/11, juris, Rn. 14 ff.).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11

    Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im

    Auszug aus VG Hamburg, 19.11.2020 - 2 E 4469/20
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (BVerfG, Beschl. v. 18.7.2012, 1 BvL 16/11, juris Rn. 30).
  • BVerfG, 26.04.1995 - 1 BvL 19/94

    Erfolglose Richtervorlage und Verfassungsbeschwerde betreffend den Ausschluss

  • BVerfG, 09.02.2001 - 1 BvR 781/98

    Zu Sozialhilfeleistungen bei räumlich nicht beschränkter Aufenthaltsbefugnis

  • BVerwG, 29.04.2010 - 2 C 77.08

    Revisibilität von Landesrecht, gerichtliches Verfahren, Entstehen des

  • VGH Bayern, 13.08.2020 - 20 CS 20.1821

    Corona - Verwaltungsgerichtshof bestätigt vorläufig das Verbot des

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2020 - 3 R 218/20

    Corona-Pandemie: Eilantrag von Hotelbetrieben u.a. gegen das im Rahmen des

  • OVG Thüringen, 08.11.2020 - 3 EN 725/20

    Corona-Pandemie ("2. Welle"): Außervollzugsetzung von Kontaktbeschränkungen in

  • BGH, 15.02.1979 - III ZR 172/77

    Umfang der Streupflicht einer Gemeinde; Begriff des selbständigen bzw.

  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

  • BVerfG, 29.04.2010 - 2 BvR 871/04

    Steuerhinterziehung durch Verstoß gegen die Milch-Garantienmengen-Verordnung;

  • VG Hamburg, 10.11.2020 - 13 E 4550/20

    Erfolgreicher Antrag der Betreiberin eines Fitnessstudios auf einstweilige

  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

  • BVerwG, 23.04.1997 - 11 C 4.96

    Keine Pflicht zur Abfallvermeidung durch Benutzung von Mehrweggeschirr

  • OVG Hamburg, 06.07.2018 - 3 Bs 97/18

    Eilantrag gegen die Untersagung der Abschiebung; Umstellung des Antrages nach

  • OVG Niedersachsen, 11.11.2020 - 13 MN 436/20

    Beherbergung; Corona; Folgenabwägung; Normenkontrolleilantrag; touristische

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2020 - 11 S 111.20

    Corona-Pandemie; SARS-CoV-2-Virus; Rechtsverordnung; Antrag auf Erlass einer

  • OVG Hamburg, 28.05.2014 - 2 Bf 139/12

    Zur Gültigkeit der Hamburger Baumschutzverordnung

  • VG Köln, 26.08.2019 - 19 L 679/19
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